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1. Die Geschichte der Römer und der mit ihnen in Beziehung getretnen Völker - S. 290

1861 - Leipzig : Teubner
290 Sullas Sieg. nesos und Makedonien Mannschaften an sich gezogen, rückte er nach Patra und landete im Frühj. 83 bei Brundusium, welche Stadt ihm bereitwillig die Thore öffnete^). Die gute Mannszucht, welche seine Soldaten beobachteten, und daß keiner der Neubürger gekrankt ward, erleichterte ihm die Fortschritte und bald fanden sich entweder früher geflohne oder jetzt sich aus dem Lager der Gegner rettende Optumaten bei ihm ein, vor allen der als tüchtiger Feldherr bewahrte Q-. Cäcilius Metellus Pius. Eine höchst willkommne Unter- stützung war, daß der 23j. Gn. Pompeius, Strabos S., nachdem er erst in Cinnas Heer gedient, dann aber von der herschenden Partei namentlich wegen, angeblich von seinem Vater unterschlagener Beute manche Kränkung er- fahren hatre, den Zeitpunkt zu raschem Emporkommen ehrgeizig ergreifend, ganz Picenum, wo er Güter besaß, für Sulla in die Waffen gebracht und unter seinem Befehle drei Legionen organisiert hatte. Freilich verschob sich wieder ein Grundpfeiler des Staatsgebäudes, indem ein junger noch zu keinem Amte berechtigter Mann aus eigner Macht an die Spitze eines Heers treten konnte, doch es ist dies eben eine Folge des Bürgerkriegs 2). Groß war gewis die Zahl derer, welche eben so wenig das Fortbestehn der bisherigen Herschaft, als eine blutige Rückkehr der Nobilitat wünschten; vorläufig indes stand sie auf der Seite der Demokraten, welche, sich wol bewust daß sie von Sulla keine Gnade zu hoffen habe und verdiene, alle Mittel zum Bürgerkrieg in Bewegung setzte und eine starke Heeresmacht gebildet hatte3). 3. Bei Canusium traf Sulla das Heer des Cos. G. Norbanus. Seine Friedensboten wurden thatlich angetastet. Ein rascher Angriff seines Heers zersprengte die Feinde so, daß sich Norbanus in Capua einschließen mufte4). Bei Teanum stand L. Scipio, ohne Kriegsmut und zum Frieden geneigt. Sulla erlangte einen Waffenstillstand. Dieser ward durch Q. Ser- torius, der zu Norbanus gesendet war, durch die Einnahme des sullanisch gesinnten Suessa gestört, aber der friedliche Verkehr der Heere trug seine Frucht. Scipios Soldaten giengen alle zu Sulla über und überlieferten ihm sogar den Feldherrn und seinen Sohn^). Wie überaus günstig sich die Sachen für Sulla gewendet, erkennt man aus nichts beßer, als daß Q. Sertorius jetzt in die ihm bestimmte Provinz Spanien gieitg6). Es war ein denkwürdiges Vorzeichen, daß am 6. Jul. das Capitolium, der Sitz der Rom schützenden Götter und der geheiligte Mittelpunkt des Staats, durch Unvorsichtigkeit in Flammen auf- gieng und auch die sibhllinischen Bücher, aus denen sich die Römer so oft Rats erholt, mit verbrannten; schien doch mit dem altehrwü'rdigen Bauwerk auch der alte Staat zu sinken^). Das Jahr vergieng in gegenseitigen Rüstungen. Große Verstärkungen kamen den Marianern aus Italiens Nordeil zu und von densam- niten, welche wol wüsten daß Sulla und sein Anhang ihnen die Selbständigkeit ihres Gemeinwesens nicht laßen werde. Gn. Papirius Carbo, jetzt wieder die Seele seiner Partei, der eben die Ächtung aller in Sullas Heere befindlichen Senatoren durchgesetzt hatte, und G. Marius, welcher die Veteranen seines 1 1) App. 501. — 2) App. 501 sq. Pint. Pomp. 6 — 8. über viele andre, die sich au Sulla anschloßcn, s. Momms. 11 318 — 320. — 3) App. 502 — 504. Nach ihm betrug das Heer anfänglich 100000 M., später mehr, nach Pint. Süll. 27 450 Co- horten, n. Voll. 11 24, 3 mehr als 200000. — 4) App. 504. Pint. Still. 27. Liv. ep. Lxxxv. — 5) App. 505. Pint. Süll. 28. Diod. Xxxviii 19. Liv. cp. Lxxxv. Scipio ward von Sulla ungeschädigt entlaßen. Daß auf dies Ereignis sich Lall. Ir. 1, 23 bezieht, haben schon andre erkannt. — 6) App. 506. Pint. Sert. 6. — 7) App. 504 n. 506. Pint. Still. 27. Dion. Hai. Iv 61 f Tac. Hist. Iii 72 n. a. Die sibhllinischen Bücher wurden auf Sullas Befehl wieder hergestellt, Tac. ab. exc. Vi 12. Suet. Oct. 13.

2. Die Geschichte der Römer und der mit ihnen in Beziehung getretnen Völker - S. 291

1861 - Leipzig : Teubner
Sullas Sieg. 291 Vaters zum Kampfe rief, übernahmen für 82 den Consulatch. Der erstere erhielt die Verteidigung des Nordens, der letztere wählte das feste Präneste in Latium zu seiner Operationsbasts. 4. Bei Sacriportus an der Latinerstraße kam es zwischen Marius und Sulla zur Schlacht. Sie war grimmig, aber das Übergehn einer Abtheilung verschaffte dem letztem einen solchen Sieg, daß jener Mühe hatte sich nach Präneste zu werfen2). Er sah seinen Untergang vor Augen, aber er wollte ihn nicht erleiden, ohne seine Gegner vorher vernichtet zu haben. Auf seinen Befehl berief der Prätor L. Junius Brutus Dam asi pp us den Senat in die hostilische Curie und tödete hier die Gegner der marianischen Partei theils in dem Sitzungslocal selbst, theils auf der Flucht, und ließ die Leichen in den Tiber werfen^). Wer erkennt nicht beim Blick auf solchen alle Scheu vor dem Heiligen aus den Augen setzenden Frevel^), wie Revolution und Bürgerkrieg in immer größerer Erhitzung und Verblendung Verderben spendend Verderben auf sich häufen? Sulla übergab nachdem er von den Gefangnen alle Samniten hatte niederhaun laßen, Q-. Lucretius Ofella Truppen mit dem Befehl Präneste durch feste Blokade auszuhungern, er selbst besetzte ohne Schwertstreich Rom, conffscierte das Vermögen seiner entflohnen Gegner und eilte nach Etrurien^). Q. Metellus Pius hatte am Fl. Äsis den Unterfeldherrn Gar- bos Carrinas geschlagen, war aber von Carbo selbst an weitem: Vorrücken gehindert worden, bis dieser auf die Kunde von der Schlacht bei Sacriportus nach Ariminum zurückgieng, wobei Gn. Pompeius Sena nahm und die Nachhut schlugt). Carbo wandte sich durch keltiberische Reiter verstärkt nach Etrurien und lagerte bei Clusium, als Sulla anrückte und bei Saturnia und am Fluße Clanis seine Heerhaufen zurückwarf. Q. Metellus gieng zu Schiffe nach Ravenna und schnitt die Verbindung mit dem am Po stehenden G. Norba- nus ab. Wärend Sulla bei Clusium Carbo ein unentschiednes Gefecht lieferte, nahmen Gn. Pompeius und M. Licinius Crassus Spoletium und schloßen Carrinas ein. Die ihm zugesandte Hülfe ffeng Sulla ab, doch gelang es jenem in regnerischen Nacht zu Carbo zu entkommen. Marcius ward von diesem mit starker Macht ausgesandt, um Präneste zu entsetzen; aber von Gn. Pompeius gedrängt ward sein Heer schnell so demoralisiert, daß ein Theil nach Ariminum gieng, der andere sich verlieft). Jedesfalls vergeblich war der Zug gewesen, den der Prätor Siciliens M. Perpenna zur Hülfsleistung für G. Marius unter- nahm^) ; allein ein starkes Heer Samniten und Lucaner unter Pontius Tele- sin us, M. La mp o nius und dein aus Capua herbeigerufenen Gu tt a (Neapolis war von den Sullanern erstürmt worden)9) rückte jetzt zu demselben Zweck heran. Eiligst zog Sulla aus Etrurien herbei und nahm eine feste Aufstellung, aus der ihn vergebens die Hülfstruppen zu verdrängen suchten, wie G. Marius sich vergeblich aufofellas Verschanzungen warf^). Unterdes hatteq. Metel- lus bei Faventia G. Norbanus gänzlich geschlagen, M. Licinius Lucul- lus bei Fidentia unweit Placentia eine andere Abtheilung zerstreut, der zu Sulla mit lucanischen Truppen übergetretene Albinovanus die Offiziere, * Vii 1) App. 506. Die Kriegskasse ward durch Einschmelzung der goldnen und sil- bernen Gefätze aus den Tempeln gefüllt, Plin. h. n. Xxxiii 1 (5),' 16. Val. Max. Vii 6, 4. — 2) App. 507. Plut. Süll. 27. Liv. ep. Lxxxvii. — 3) App. 507 sq. Diocl. Xxxviii 20. Liv. ep. Lxxxvi. Es fielen P. Antistins, G. Papirius Carbo Arvinus, L. Domitius und der Oberpontufer Q. Mucins Scävola, der letztre vor- dem Bilde der Vesta, zu dem er geslohn. — 4) Vgl. Preller Mytl>. 541. — 5) App. 507 u. 508. •— 6) App. 506 sq. Momms. Ii 324. — 7) App. 508 sq. —• 8) Diod Xxxviii 17. — 9) App. 509, 5. - 10) App. 509 sq. Momms. Ii 325 Anm. 19*

3. Die Geschichte der Römer und der mit ihnen in Beziehung getretnen Völker - S. 292

1861 - Leipzig : Teubner
292 Sullas Sieg. seine bisherigen Genoßen, bei einem Gastmal treulos ermordet und sich dadurch Sullas Wolwollen erkauft. Ariminum ergab sich und Norbanus floh nach Rhodus, wo er sich später um der Auslieferung an Sulla zu entgehn ent- leibte *). Schon vorher hatte sich Carbo durch die Entsendung zweier Legionen unter Damaflppus nach Präneste geschwächt, aber es war dennoch nichts als feige Kopflosigkeit-), daß er sein Heer im Stiche laßend entfloh, um in Afrika neue Kräfte zu sammeln. Carrinas und Marcius schlugen sich durch die Ge- birge zu dem Entsatzheere vor Präneste durch, der ganze Norden ward von Sul- lanern besetzt und die dort stehnden Heere bewegten sich gegen jene Stadt H. Da zogen, die letzte Entscheidung suchend, Pontius und die übrigen Führer vor Rom. Noch zur rechten Zeit kam Sulla herbei und begann gegen Abend am 1. Nov. die Schlacht vor d em collinisch e n Thor, die cheiß und blutig (M. Crassus Auszeichnung) am folgenden Morgen durch den Übergang einer Abtheilung mit der völligsten Niederlage der Feinde endete. Die Gefangnen, unter ihnen der schwer verwundete Pontius, Damasippus, Carrinas, 3—4000 an Zahl, ließ Sulla im Circus niedermetzeln und als das Geschrei der sterbenden den im Tempel der Bellona tagenden Senatoren Entsetzen einflößte, beruhigte er sie mit der kalten Äußerung, er laße nur einige schlechte Kerle züchtigen H. Die dahin gesandten Köpfe der erschlagnen Führer nahmen Pränesie die letzte Hoffnung. G. Marius tóbete sich, nachdem er vergeblich durch einen unter- irdischen Gang zu entfliehn gesucht, mit dem Sohne des Pontius. Die Stadt ergab sich, aber fast alle Männer, welche sich darin befanden, wurden ge- tödeth. In Norba ermordeten sich die Einwohner selbst, als M. Ämilius Lepidus durch Verrat die Stadt genommen hattet). In Etrurien hielten sich noch am längsten Populonium und Volaterrä, bis 79 die Besatzung gegen freien Abzug kapitulierte, aber beim Abzug, als sie ihre Führer steinigte, nieder- gehauen wartt). Auch gegen die Samn iten ward länger gefochten ; erst 80 räumten sie No la, wobei G. Papius Mutilus, weil er von seiner Gattin in Teanum als proscribierter nicht ausgenommen ward, sich selbst tóbetes2- Daß Samnium seit dieser Zeit öde lag, bezeugt, wie furchtbaren Vertilgungskrieg Sulla gegen das edle unglückliche Volk führte H. 5. Was in Hifpanien mit £X Sertorius sich ereignete, wird später im Zusammenhänge erzählt werden. Von alten andren Provinzen bedurften nur noch Sic ili en und Afrika der Unterwerfung mit Heeresmacht. Nach dem erstern ward Gn. Pompeins gesandt. M. Perpenna räumte die Insel, da er gegen eine Flotte von 120 Schiffen und sechs Legionen nichts auszurichten vermochte. Man rühmte Pompeius nach, daß er mehrere Marianer entwischen gelaßen und gegen die Sicilier sich mäßig, gerecht und, wo es möglich war, mild erwiesen, aber Schande bringt ihm sein Verfahren gegen Gn. Papiri ns Carbo. Dieser hatte mit Schiffen an Siciliens Küste gekreuzt und war, nach- dem er erfahren, daß dort der Feind siege, nach der Insel Kossyra gegangen, um von dort entweder nach Afrika zu gehn, oder nach Ägypten zu entfliehn. Gn. Pompeius ließ ihn aufgreifen und wärend er die übrigen Begleiter sofort dein Henkerschwert überlieferte, hielt er über Carbo, der ihm einst, als man ihn wegen der Beute seines Vaters belangte, wesentlich dnrchgeholfen hatte, * Ii 1) App. 510 sq. Flut. Sull. 27. Liv. ep. Lxxxvi1i. Veli. Ii 28, 1. Momnis. Ii 326. — 2) Sali. fr. T 28. — 3) App. 511. - 4) App. 511 sq. Flut. Sull. 29 u. 30. Vellei 11 27. — 5) App. 512 sq. Liv. Lxxxvi1i. Veli. Ii 27. — 6) App. 513. —• 7) Strub. 306. Grau. Licin. p. 39. — 8) Licia, p. 39. Liv. ep. Lxxxix. — 9) Vgl. Momms. Ii 329.

4. Die Geschichte der Römer und der mit ihnen in Beziehung getretnen Völker - S. 247

1861 - Leipzig : Teubner
Die Gracchen. — Die Eroberrurgen in Südgallien. 247 Freunde haben sich bewaffnet um ihn geschaart und einer stößt den Beleidiger nieder. Da erhebt sich Tumult; Gracchus eilt in die Volksversammlung und unterbricht, um über das geschehene Auskurift zu geben, den sprechenden Tribun: ein Vergehen gegen die Ordnung. Der Cos. Opimius rüstet alles zum Kampf, und zahlreich stellt sich auf seinen Befehl der Adel, selbst viele ans der Ritter- schaft gerüstet. Am folgenden Morgen, die Anstalten sehend, ziehen sich G. Gracchus und M. Fulvius mit ihren getreusten Anhängern aus den Aventin. Der Sohn des letztern wird an den Senat gesandt um zu unterhandeln; dieser verlangt unbedingte Ergebung und ladet G. Gracchus und M. Fulvius vor sich. Der erstere will sich stellen, der andere hindert ihn und sendet noch einmal seinen S-, der jetzt aber verhaftet wird. Leicht erstürmt die bewaffnete Macht des Senats den Aventin. M. Fulvius und sein andrer Sohn werden in einem Versteck gefunden und niedergehauen. G. Gracchus will sich selbst toben, P. Latorius bewegt ihn zum Fluchtversuch. Diesen zu ermöglichen, opfern sich die Getreuen, M. Pomponius am Thore des Aventin, P. Latorius aus der Pfahl- brücke *), indem sie die Verfolger bis zum eignen Tode aufhalten. Der Senat hat dem, welcher des G. Gracchus Kopf bringen würde, ihn mit Gold auszu- wiegen versprochen. Er erkennt, daß er nicht entkommen kann. Man findet ihn im Hain der Furina mit seinem treuen Sklaven tob, und L. Septumuleius erhalt den Preis2). Mit aller Bitterkeit und Strenge machte L. Opimius das Siegesrecht geltend^). Viele wurden eingekerkert und getobet4) und sogar den Hinterlaßnen die Anlegung von Trauerkleidern verboten^). Aus denr einge- zognen Vermögen der Geachteten erbaute der Cos. einen neuen Tempel der Eintracht (Concordia)ö). 6. War die Eintracht im römischen Volke hergestellt, wie zu jener Zeit, als M. Camillus nach dem Durchgehn der Licinischen Gesetze ihr einen Tempel geweiht hatte? Die beiden Gracchen hatten versucht auf dem Wege der Reform der Nobilitat Schranken zu setzen und das Volk zu heben; an der Gleichgültig- keit des Volks gegen seine wahren Interessen und an der geschloßnen Einheit des Adels scheiterten sie. Der Tiber walzte ihre verstümmelten Leichname dem Meere zu, aber in den Herzen lebten sie fort'). Die Schriftsteller, nicht allein der Nobilitatspartei, sondern auch andere geblendete, haben ans sie mehr Schmach gehaust, als sie gerechten Tadel verdienen, aber sie stehen doch sittenreiner da, als die welche sie geinordet. Die Nobilitat hat ihren Sieg gemisbraucht und die Furcht, die trügerischeste Stütze, ihrer Herschast untergestellt8). Durch Übermut und neue Verbrechen fordert sie jetzt die Rache gegen sich heraus. Von ihr im eignen Ehrgeiz gekrankte wissen, daß wenn auch das Volk jetzt schweigend tragt, es doch leicht fortzureißen ist, wissen aber auch, daß man dieselben Mittel gegen sie anwenden müße, durch welche sie gesiegt hat. Die Eroberungen in Südguuien. § l 54. 1. Gallien ist uns bisher nur als das Land betaunt geworden, von wo jene Völkerschwärme ansgiengeu, welche Italien, Griechenland und selbst Kleinasien heim- 1 1) Schon die Alten erinnern an Horatius Coclcs. — 2) App. 461—463. Plut. G. Gr. 13 — 17. Liv. ep. Lxi. Yd lei'. 11 6. Flor. 11 3. Valer. Max. Iv 7, 2. Aus einer Rede des G. Gracchus eie leg. Minucia führt Fest. p. 195 cd. Lindem, ein Bruchstück an. - 3) Sali. .Tug. 16, 2. — 4) Sali. Jug. 31, 7. - 5) Flut. Gr. 17 — 19. - 6) Prell. M. 623. — 7) Monuns. 11 123, vgl. auch 195. - 8) Sali. .Tug. 42, 4. — Die Anklage des Volkstribun G. Deeins 120 gegen L. Opimius, weil er römische Bürger ohne Urtel und Recht gelodet, führte nur zu dessen Frei- sprechuug, Liv. ep. Lxi.

5. Die Geschichte der Römer und der mit ihnen in Beziehung getretnen Völker - S. 248

1861 - Leipzig : Teubner
248 Die Eroberungen in Südgallien. suchten. Auf seiner Ostseite ist es nur von Italien durch das schwieriger zu passie- rende Alpengebirge getrennt; aber weder der Jura noch der Rhein (Rheims) bilden für Völkerzüge wirklich aufhaltende Hemmnisse. Das Gedränge, welches fort und fort durch den Osten Europas aus Asien herüber wogte, drückte denn auch auf die Kelten, welche im Lande jenseit des Rheins ihre Wohnungen genommen und nun am Meere eine Grenze gefunden hatten, und trieb sie theils hinüber nach den bri- tischen Inseln, theils über die Pyrenäen nach Hispanien, wo sie indes unter den Iberern nicht gar zu bedeutende Ansiedlungen fanden, theils zu jenen Zügen nach dein Südosten, die wir früher erzählt haben. In seinem Innern bietet das Land zwar die größte Abwechselung zwischen Höhe und Thal, Ebne und Gebirg, aber selbst das höchste unter den letztern, das Cevennengebirg im S. (m. Cevenna), ist nicht schwer zu ersteigen. Zahlreiche schiffbare Ströme" eilen überall dem Meere zu und die großen Waßcrstraßeu der Seine (Sequana), Loire (Liger), Garonne (Garumna), und Rhone (Rhodaims) sind die Pulsadern lebendigen Verkehrs zwischen dem In- nern und der Küste. Von dieser Gunst der Verhältnisse hatte die griechische Kolonie Massalia (§ 51, 12) mit Klugheit und Energie Vortheil gezogen. Ihre Handels- leute durchwanderten ganz Gallien und selbst aus Britannien führten sie das Zinn, aus den Ostseeländern den Bernstein auf die großen Märkte am Mittelmeer. Aber auch die Kelten gewannen durch diesen Verkehr eine höhre Bildimg und die Mittel zu civilisierterem Lebens. Zwar waren sie schon längere Zeit seßhaft geworden und hatten Städte und Mauern bauen gelernt, aber der unruhige nomadische Geist herschte noch immer in ihnen; die zahlreichen Stämme waren sortwärend in Streit unter einander und wenn auch das Bedürfnis der Sicherheit größre Vereinigungen hervorrief, so war doch der Vorrang in denselben nicht selten der Gegenstand blutigen Streits^). Innerhalb der Stämme hatte sich ein kriegerischer Adel gebildet, zu dem das ganze übrige Volk in Hörigkeit trat. Die Sitte, daß sich andere an einen besonders tapferu, geachteten, reichen Manu anschloßen um gegen treuen Dienst Lohn und Vertretung zu erhalten (Gefolgschaften), brachte Häuptlinge empor, aber deren Herschaften waren immer unsicher theils wegen des Mangels einer geordneten Erbfolge, theils wegen der Leichtigkeit, mit der sich andere zu gleicher Stellung em- por zu arbeiten vermochten. Von der Religion der Kelten sind wir nur so weit un- terrichtet, daß wir wissen: sie verehrten viele Götter, theils die Herren der Natur, theils die Vorsteher der Lebenseinrichtungeu und Geschäfte, und zollten ihnen einen ängstlichen, viele Opfer, darunter auch Menschenblut, fordernden Dienst. Die Priesterschaft (Druicles) besaß einen ungemein großen Einfluß, da ihr hauptsächlich das Gericht znstand. Eine mystische Weisheit hatte sich, wie es heißt bei den nach Britannien gewanderten Stämmen, gebildet und wer in den Stand eintreten wollte, mnste sie ohne das Hülfsmittel der Schrift erlernen. Die jährlichen Zusammenkünfte der Druiden aller Stämme (im Gebiete der Carnnten au der Mittclloire) erhielten eine gewisse Einheit, aber konnte sie eine tiefer begründete werden, da die Satzun- gen allen Willkürlichkeiten des Gedächtnisses nub der Auslegung offen standen und die Vorstehcrschaft nicht selten mit Gewalt der Waffen entschieden ward? 2. Die Römer hatten bisher die Kelten Galliens nur von den Grenzen Italiens abzuwehren gesucht, sie in ihrer Heimat' anfznsnchen erschien ihnen nicht nur nicht lockend, sondern sogar gefährlich H. Seit sie Hispanien besetzt und demnach von dort ans kein Anmarsch eines feindlichen Heers durch Gal- lien zu fürchten war, hatten sie noch weniger Veranlaßnng dazu, da Massalia, die recht wol den Wert der römischen Bnndesgenoßenschaft zu schätzen wüste, mit ihren Hasen und Koloniestadten eine sichre Seestraße nach der entfernten Provinz gewahrte. Der Schutz der Bundesgenoßen hatte zuerst 154 die Unter- werfung einiger keltisch-ligurischen Stamme jenseit der Alpen notwendig ge- macht^). Gleichen Grund und gleiches Resultat hatte der Feldzug, den 143 der Cos. Appius Claudius Pulcer gegen die Salasser unternahm Ernstre Kriege begannen 125, als die Massalioten gegen die Salper (Salues, Saluvii), * 3 1) Beweise davon Momms. 11 160. — 2) Man lese Caes. b. g. Vl 11 — 20.— 3) Oie. de prov. cons. 13, 32 sqq. — 4) § 142, 6 c. a. E. Vgl. Momms. Ii 159, der in diese Zeit das zu Gunsten Italiens erlaßne Verbot des Wein- und Albans jenseit der Alpen setzt. — 5) Liv. ep. Rin. Der römische Staat gewann einen Gold liefernden Distrikt, Momms. Ii 159.

6. Die Geschichte der Römer und der mit ihnen in Beziehung getretnen Völker - S. 249

1861 - Leipzig : Teubner
Die Eroberungen in Sndgallien. - Der Jngnrthinische Krieg. 249 ihre nächsten galüsch-ligurische Nachbarn, um Hülfe gebeten hatten. Der Cos. M. Fu lv iu s Flaccus (§ 153, l) besiegte nicht allein diese, sondern auch ihre nördlichen Nachbarn die V o c o n ti er^). Sein Nachfolger, der Cos. des^J. 124 G. Sertius Calvinus schlug 123 die Allob r o g e n, welche den zu ihnen geflüchteten Häuptling der Salher wieder in sein Reich einsetzen wollten, in je- ner Gegend, wo dann das nach dem Sieger benannte Castell Aqua Sertia errichtet ward2); da sie aber demungeachtet die Auslieferung des Häuptlings weigerten, drang der Cos. Gn. Domi tius Ahenobarbus 122 in ihr Land ein^). Da traten die Arverner, welche an die Stelle der Biturigen d'en Prin- eipat in jenen Gegenden gewonnen hatten, für ihre Stammesgenoßen auf: ein Vorgang der sofort den Anschluß der mit jenen um den Vorrang ringenden H aduer an Rom zur Folge hatte. Der von den Römern Domktius zu Hülfe gesandte Cos. d. I. 121 Q.. Fabius Marumus siegte über den Arvernerkönig Bituktus am Einstuß der Jsara in den Rbodanus dergestalt, daß die Allo- brogen sich dem Cos. unterwarfen^). Domitius nahm sogar den König Bitui- tns treuloser Weise gefangen und sandte ihn nach Rom. 118 kämpfte der Cos. O-. Marcius Rer von neuem mit Glück in jenen Gegenden. Das ganze Land an der Mittelmeerküste zwischen den Alpen und Pyrenäen (mit Ausnahme des den Massalioten gehörigen) ward römische Provinz, zu deren Sicherung die nach Narbo (zugenannt Marcius) verlegte römische Bürgerkolonie diente (provincia Gallia. Gallia Narbonensis)5). 123 hatte D-. Cacilius Metellns die Baleareninseln, deren Bewohner als die besten Schleuderer im'altertum bekannt, aber auch durch Seeraub berüchtigt waren, besetzt ^). Der Jngnrthinische Krieg. § 155. 1. Die Theilung des numidischen Reichs (§ 147, 4) war durch den natür- lichen Tod Gulussas und Mastanabals wieder aufgehoben worden 7). Mieipsa, ein Freund der griechischen Philosophie, aber ohne allen kriegerischen Geist, regierte allein. Wahrscheinlich ehe er noch ebenbürtige eigne Söhne hatte, hatte er den hinterlaßnen unebenbürtigen Sohn seines Br. Mastanabalju- g urtha in sein Haus genommen und erzogen^). Der Jüngling, durch schöne und kräftige Gestalt ausgezeichnet, in allen körperlichen Übungen seinen Alters- genoßen voranstehend, und von einem Geiste, der keine Gefahr und Schwierig- keit kannte, aber auch vor keinem Mittel, wenn es zum Zwecke führt, zurück- scheute, fand bei den Numiden solche Achtung und Liebe, daß Micipsa von lj Uv. ep. Lx. Flor. T 37. — 2) Liv. ep. Lxi. Veil. T 15, 4. Daß Aqnä Sextiä nicht Kolonie war, s. Momms. 11163. — 3) App. p. 41. — 4) Strab. 261.*— 5) Liv. ep. Lx. Flor. I 43. Strab. 228. — 61 Liv. ep. Lxii. Die weitere Kolo- nisierung ward wol mehr durch den Jugurthinischen und den Cimbern-Krieg, als durch die Nobilität gehemmt (Momms. 11 1631. — 7) Sali. Jug. 5, 5. Die Stammtafel: Masinissa' Micipsa Gulussa Mastanabal Adherbal Hiempsal Massiva Jngurtha Ganda Oryntas Hieinpsal 11 Die Stelle Diod. Xxxiv 62 p. 155, welche als einen dritten Sohn des Micipsa einen bcm Vater gleichnamigen nennt, hat etwas Zweifelhaftes, da der Satz os n. s. w. auf diesen Sohn jit gehn scheint, warend er sich doch auf den König Micipsa beziehn nniß. Mehrere rtnebenbürtige Söhne des Micipsa bezeugt überdies die Stelle. — 8) Vgl. Sali. lug. 10, 1 mit meinen Comm. p. 74. /Fh

7. Die Geschichte der Römer und der mit ihnen in Beziehung getretnen Völker - S. 250

1861 - Leipzig : Teubner
250 Der Jugnrthinische Krieg. seinem Ehrgeiz für das Schicksal seiner eignen Söhne fürchtete. Hatte er, als er ihn mit den Hülfstruppen nach Numantia sandte, wirklich die Hoffnung, daß er im Kampfe sein Ende finden werde, so schlug sie ins Gegentheil um. Ju- gurtha zeichnete sich aus, gewann Liebe und Achtung bei den Römern, lernte die 'sittlichen und politischen Zustande Roms kennen und erhielt von seinen Freunden, selbst P. Scipio, nicht undeutliche Hinweisung aus den Besitz des Throns von Numidien. Micipsa konnte nicht anders, als ihn zu adoptieren ttnd durch Testament mit seinen beiden Söhnen Adherbal und Hiempsal zum gleichberechtigten Erben des Reichs einzusetzenx). Nach seinem Tode 118 ent- stand Streit über das Erbe und Hiempsal reiztejugurtha, indem er ihm unvor- sichtig zu verstehen gab, wie er ihn als einen unberechtigten Eindringling ansehe. Man beschloß völlige Theilung, aber ehe sie vollzogen, ward Hiem- psal durch Zugurtha ermordet-). Ganz Numidien spaltet sich in zwei Par- teien, die Mehrzahl schließt sich Adherbal, der kriegerisch tüchtigere Theil Ju- gurtha an. Der letztere beginnt getrosten Muts den Krieg und geschlagen flieht Adherbal nach Rom"). Unter grausamer Verfolgung seiner Anhänger^) bemächtigt sich Jugurtha des Reichs. Wie hoffte er für diese Verbrechung Straflosigkeit? Er kannte die Habsucht der Nobilität und seine Gesandten ka- men mit vielem Gold und Silber nach Rom. Zwar waren einige aus der No- bilität, namentlich ihr Haupt, M. Ämilius Scaurus (Cos. Ii5), der alle ihre Laster theilte, aber an Klugheit und schlauer Heuchelei alle übertrafh, für die Gerechtigkeit der Fordrungen Adherbals, aber die bestochnen glaubten Ju- gurthas Gesandten, daß Hiempsal wegen seiner Grausamkeit von Nnmiden getödet worden sei, Adherbal ohne allen Grund den Krieg angefangen habe, und es erfolgte der Beschluß, eine Commission von 10 Abgeordneten des Se- nats solle Numidien unter die beiden noch vorhandnen Erben theilen. An der Spitze dieser stand L. Op im ins, der Unterdrücker des jüngern Graccchus. Jugurthas Bestechungen wirkten so stark, daß erden bessern, Adherbal den scheinbar schönern Theil dcö Reichs erhielt^). 2. Jugurtha sah sich für seine Verbrechen nicht allein unbestraft, sondern auch belohnt, konnte es ein starkres Reizmittel für den herschsüchtigen geben? Er sucht den schwachen Adherbal durch räuberische Einfalle zum Kriege zu rei- zen, jener sendet nur Gesandte mit Beschwerden nach Rom. Da beginnt er förmlich Krieg. Adherbal wird bei Cirta durch nächtlichen Ueberfall geschlagen; nur die dort in Geschäften sich aufhaltenden Italiker retten die Stadt. Die Ab- geordneten des Senats, junge Leute, werden von Jugurtha mit leeren Aus- flüchten heimgeschickt, aber vergeblich bemüht er sich, Cirta zu erobern. Zwei Getreue Adherbals schleichen sich durch die Feinde und bringen nach Rom die dringendste Bitte um Hülfe. Noch einmal verhindern die Gönner den Kriegs- bcschluß, indes werden doch angesehne Senatoren, unter ihnen M. Ämilius Scaurus, nach Afrika abgeordnet. Zwar kommt auf ihren Befehl Jugurtha in die Provinz, aber die Drohungen bewegen ihn nicht, die Belagerung Cirtas aufzugeben. Die Italiker, die Verteidiger der Stadt, raten Adherbal zur Kapi- 1 1) Sali. Jug. 6—10. Über den Widerspruch' zwischen 9, 3 u. 11, 0 s. meine Comm. p. 75. Wenn, was die Thatsachcn lehren, der römische Senat Garant für die Verfügnngen Micipsas war (Momms. Ii 138), so liegt die Vermutung nahe, daß die Adoptation und Erbeinsetzung Jugurthas eine glcißucrisch als heilsam dar- gestclltc Forderung war. — 2) 11 u. 12. — 3) 13. — 4) 14, 15. - 5) Das Lob Ciceros spr. 'Font. 7, 14. p. Mur. 7, 10. p. Lost. 47, 101 u. a. St.) kommt ge- gen Sallusts flcuguis und die Thatsachcn nicht in Betracht. Vgl. Momms. Ii 130 f.— 0) 14—10.

8. Die Geschichte der Römer und der mit ihnen in Beziehung getretnen Völker - S. 251

1861 - Leipzig : Teubner
Der Jugnrthüüsche Krieg. 251 tulation, aber gegen deren Bedingungen laßt Jugurtha ihn grausam hinrichten und alte männliche Bewohnerohne Unterschied der Nationalität niederhauen*). Gleichwol bedarf es in Rom erst noch der drohenden Aufforderungen, welche der designierte Volkstribun G. Memmius an das Volk richtet, ehe sich der Senat entschließt, Numidien als Provinz den künftigen Consuln zu bestimmen. L. Calpurnins Bestia fallt sie zu, die Rüstungen beginnen, Gesandte des Numidenkönigs werden nicht mehr angenommen-). 3. Der Cos. war ein Mann von guten Eigenschaften, namentlich kriegs- tüchtig, aber die Habsucht beherschte ihn so, daß er schon in voraus Legaten sich erwählte, durch deren Einfluß er sich beivergehungen Straflosigkeit sichern könnte, darunter M. Scaurus. Anfänglich griff er 111 ernstlich Numidien an, so daß Jugurtha einen Waffenstillstand zu erkaufen suchte. Er fand aber bei dem Cos. und bei Scaurus für seine Vestechungsanerbietungen so geneigtes Gehör, daß er den Frieden begehrte. Unter unregelmäßiger Befragung des Kriegsrats ergab er sich, ward aber nur mit Auslieferung der Überläufer von 30 Elephanten, Pferden, Vieh und einer kleinen Geldsumme belastet^). Jetzt aber trat der Tribun G. Memmius, ein grimmer Feind der Nobilität, mit heftigen Reden aus: es sei Zeit, was die Volksfeinde angewandt, Krimi- nalprocesse, gegen sie anzuwenden ; Jngurtha müße nach Rom gefordert werden, um die zu nennen, mit deren Hülfe er seine Verbrechen verübt; aus der Auf- nahme der Ladung werde man ersehn, ob seine Unterwerfung eine wahre sei^). Der Vorschlag gieng durch; der Prätor L. Cassius erhielt den Auftrag, Ju- gurtha unter öffentlichem Geleit nach Rom zu holen. Dieser hatte das meiste von dem, dessen Auslieferung ihm von Staatswegen aufgegeben worden war, durch die von Bestia zurückgelaßnen Befehlshaber gegen Geld sich wieder ver- schafft, die Ladung nachrom erschreckte ihn, doch als L. Cassius, ein Mann an dessenwortbalten niemand zweifelte, sich noch persönlich für seine Sicherheit verbürgte, erschien er in kläglichem Aufzug in Romp. Die Wut des Volks stillte G. Memmius durch die feste Erklärung., so viel an ihm liege, solle das sichere Geleit nicht gebrochen werden. Als aber nun Jugurtha ausgefor- dert wird auf die vorzulegenden Fragen zu antworten, bestehlt ihm der be- ftochne Tribun G. Bäbins zu schweigen, und vergeblich sind alle Drohungen und Bitten; Bäbius beharrt bei seiner Intercession, das Volk ist zum Narrn gehalteno). In Rom lebte, vor Jugurtha geflohn, Gulussas S. Massiva. Angesehne Leute, unter ihnen der Cos. des künftigen Jahres Sp. Postu- mi ns Albinus, dem Numidien als Provinz'zugefallen war, drangen in ihn, beim Senat Anspruch auf den Thron Numidiens zu erheben. Kaum erfuhr dies Jugurtha, als er seinem Vertrauten Bo mil car den Befehl er- theilte Massiva zu ermorden. Der Mord gelingt, aber der Mörder wird er- griffen und legt das volle Geständnis ab. Bomilcar, obgleich im Geleit seines Königs mit begriffen, wird angeklagt. Jugurtha hatte zwar bei der ersten Gerichtsverhandlung für ihn fünfzig Bürgen gestellt, aber weil er fürchtete, wenn jener hingerichtet werde, könne er keine willigenwerkzeuge mehr für seine Absichten finden, so entsandte er ihn heimlich nach Numidien. Nun ward er selbst ausgewiesen, aber sein Ausruf beim Zurückblicken : W über die feilestadt; sie wird untergehn, wenn sie einen Käufer findet." öffnet den Blick in die entsetzlichen innern Zustände der Weltherscherin7). 1) 20 — 26. vio à. Xxxiv 57 p. 152. •—■ 2) 27 u. 28. Aus dem angeführten steht das I. 112 für die Vorgänge fest. — 3) 28, 4 — 29, 7. — 4) 3o tu 31. — 5) 32 — 33, 1. — 6) 33 n. 34. — 7) 35. Vgl. App. 253.

9. Die Geschichte der Römer und der mit ihnen in Beziehung getretnen Völker - S. 296

1861 - Leipzig : Teubner
296 Sullas Regierung und Verfaßung. viele diente die Bestimmung (lex Cornelia de provinciis), wornach jeder Quästor, Prätor und Consul nach dem Ablauf seines Amtsjahrs auf ein Jahr in eine Provinz gehn sollte, 30 Tage nach Ankunft des Nachfolgers aber dieselbe ver- laßen muste, dagegen bis zu seinem Wiedereintritt in die Stadt das Imperium beibehielt1)- Dem Geiste der Verfaßung entsprach auch die Erneuerung der Vorschrift, daß niemand die Prätur bekleiden solle ohne Quästor, den Consulat ohne Prätor gewesen zu sein, dasselbe Amt aber nur nach einem Zwischen- raum von 10 Jahren wieder übernommen werden dürfe2). Allerdings war durch diese Regelmäßigkeit verhütet, daß die Amtsgewalt gegen den Willen des Senats erworben und geführt werden konnte, aber die Erhöhung des An- sehns dieser Regierungsbehörde bestand nicht sowol in einer Beschränkung und Herabdrückung der Magistrate, deren ja der Senat nicht entbehren konnte^), als 1) in der Schwächung der Volksgewalt und 2) der jeden ausschreitenden bedrohenden Richterbefugnis. 5. Der Hebel, dessen sich bis jetzt die Revolution bedient hatte, war der Vo lkstribunat. Ihn ganz zu beseitigen, wäre ein Bruch mit der Geschichte der Republik gewesen und diese hatte ja auch gelehrt, daß der Senat für Er- haltung seiner Rechte ein solches Organ wol brauchen könne. Deshalb ward den Tribunen (I. Cornelia tribunicia) das Recht entzogen, ohne Erlaub- nis des Senats Volksversammlungen zu berufen und Anträge an sie zu bringen (ins enm populo agendi), dagegen das Recht belaßen gegen Amtshandlungen und Beschlüße einzuschreiten (ins auxilii ferundi und intercessio), freilich aber auf den Misbrauch desselben die härteste bürgerliche Strafe gesetzt. Endlich sollte die Bestimmung, welche den, der Volkstribun gewesen, von jedem andern Amte ausschloß, den ehrgeizig emporstrebenden nötigen, nicht in diesem Amte, sondern nur in der Stufenleiter der Senatsmagkstrate die Bahn zum Empor- kommen zu suchen, und überhaupt das Amt zu einem blos dienenden herunter- drücken *). Sonst wurde wol dem Volke eigentlich nichts entzogen, mit Aus- nahme der Getraidespendenh, aber das entscheidende Moment im Staate lag jetzt viel weniger in den Comitien, als in dem Senat. 1) Cie. ad Farn. Iii 6, 3 n. 6. 19, 25. Daß durch Sulla Gallia citerior als eilte Provinz eingerichtet ward und demnach deren 10 waren (außer jener Sicilia, Sardinia, Hispania citerior n. ulterior, Macedonia, Asia, Africä, Gallia Narbonen- sis, Cilicia), darüber s. Momms. Ii 354 f. Auf der Hand liegt, wie die Beschrän- kung der Amtszeit in den Provinzen nur zu größerer Aussaugung derselben führen muste. Eine wolthätige Einrichtung war das Gesetz, welches den Aufwand der von Provinzen nach Rom zu sendenden Abgeordneten beschränkend normierte, Cic. ad Fam. in 10, 6, zugleich wol eine Abwehr von Bestechungsversuchen. — 2) App. 518, 17. Cic. Acad. Ii 1, 1. Das Fortbestehn des Gesetzes bezeugt Oie. Phil. Xi 5, 11. Da die Magistrate nach dem Amte ein Jahr in eine Provinz gehn mnsten, so ergab sich zwischen zweien von selbst eine Zwischenzeit von zwei Jahren (vgl. Momms. 11 349). Die enrnlische Ädilität ließ Sulla aus der Stufenleiter hinweg, wie er sie einst selbst umgangen hatte. — 3) Daß die Censur.eine Einschränkung erlitt, indem sie bei der Wahl in den Senat gebunden ward, ist nicht zu leugnen, aber eine faktische Beseitigung dieses Amts oder auch Beschränkung ans die Finanz- geschäfte wol zu viel behauptet (Momms. Ii 356). Allerdings finden wir bis zum I. 70 keine Censoren erwähnt, aber auch nicht ein Gesetz, das die Befugnisse er- neuert und wieder geschärft habe..— 4) Vgl. die Stellen App. 518, 20. Cic. de leg. Iii 9, 22. in Verr. 1. I 60, 155. Ascon. ad Cic. Com. p. 78. Caes. b. c. I 5 u. 7. Liv. ep. Lxxx1x. Lall. fr. I 43, 11, wo aber agitandi sicher nicht mit iure zu verbinden ist. Daß die Tribunen mit Erlaubnis des Senats dem Volk Mittheilungen und Vorschläge machen konnten, hat Momms. Ii 350 Anm. darge- than. Die intercessio hatte aewis gegen gefaßte Beschlüße keine Geltung, aber gegen die Beantragung solcher und war Tool auch hier auf die Maßregeln gegen einzelne Personen beschränkt. — 5) Sali. fr. I 43, 11.

10. Die Geschichte der Römer und der mit ihnen in Beziehung getretnen Völker - S. 297

1861 - Leipzig : Teubner
Sullas Regierung und Verfaßuug. 297 6. Die letzte Vergangenheit hatte bewiesen, daß für die herschende Nobi- litat nichts so gefährlich war, als die Gerichte, wenn diese in den Händen eines andre Interessen vertretenden Standes lagen. Waren die Ritter zum über- wiegenden Besitz der Richterftellen gelangt, weil die Senatsgerichte ihr Amt in parteilichster Weise verwaltet hatten, so war klarlich dargethan, daß das Heilmittel mindestens eben so viel Schaden gestiftet hatte, daß die Gerechtigkeit eben so an Parteiinteressen verkauft und dies um so schlimmer gewesen war, weil eine Opposition gegen die bestehende Ordnung sich daran geknüpft hatte. Es muß daher als eine notwendige Reaction angesehn werden, wenn Sulla in allen Kriminalfallen die Besetzung der Geschwornengerichte auf den Senato- renstand beschranktes!. Cornelia iudiciaria)1); obgleich aber im gleichen Stande leichter die Gerechtigkeit und Wahrheit hindernde Privatverhältnisse vorausge- setzt werden durften, so bleibt es doch eine Rechtsungleichheit, daß die nicht zum Senatorenstande gehörenden Angeklagten nur drei Geschworne zurück- weisen durften 2). Viel höhern Wert hat, daß Sulla in das Rechtswesen Roms eine Ordnung brachte, die alles andere, was er geschaffen, überdauerte. Er setzte zuerst den Unterschied zwischen Kriminal- und Civilgerichtsfällen fest8) und beschränkte, indem er die Hochverratsprocesse vom Volke an Geschworne übertrug, die Möglichkeit blinder Volksjuftiz^) und die Niedersetzung außer- ordentlicher Commissionen; zugleich aber regelte er das Proceßverfahren für die einzelnen Fälle in einer den Forderungen des Rechts möglichst Rechnung tra- genden Weise. Die quaestiones perpetuae wurden tbeils vermehrt, theils ihr Geschäftskreis und Verfahren genauer bestimmt. Vorstände derselben wurden theils die 6 Prätoren außer dem urbanus und peregrinus, denen ihr früherer Wirkungskreis blieb, theils besonders gewählte Vorstände (quaesitores). Außer den Gerichtshöfen über Unterschleif (peculatus), Amtserschleichung (ambitus), Mord (de paricidio) und Gewaltthat (de vi publica), welche Sulla ohne Ver- änderung fortbeftehn ließ, wurden umgestaltet und neu geschaffen: a) das Ge- richt über Erpreßungen (de repetundis)^); b) über Hochverrat (maiestatis), dessen Begriff so weit ausgedehnt ward, daß schon eine Äußerung gegen irgend jemand zum Verbrechen gemacht werden konnte6); c) über Mord durch Eisen und Gift (de sicariis et veneficis) 7) ; d) über Falschmünzerei (1. Cornelia num- maria)8); e) über Teftamentsfälsch ungen (1. Cornelia testamentaria ob. de falso), welche im Falle der Schuldigsprechung für den Sklaven die Todesstrafe, für den Freien die Deportation festsetzte. In den beiden letzten Fällen war nichts neues eingeführt, nur der Gerichtshof und das Proceßverfahren geregelt, also wol die Verbrechen zuerst bestimmt den Kriminalfällen zugetheilt worden 0). * ll 1) Cie. in Ven\ 1. T 13, 37. Veli. Ii 32. Die Eivilgerichte, namentlich das Centnmviralgericht (s. Momms. Ii 358), wurden von dem Gesetze nicht berührt. Vgl. auch Göttling Gesch. d. Vers. 468. — 2) Cie. in Verr. Ii 31, 77. — 3) Momms. ll 359. — 4) Daß dies der Abschaffung der Todesstrafe für Hochverat gleich kam, s. Momms. a. a. O. — 5) Ans Cie. pr.- Rabir. Post. 4, 9 ersehn wir, daß es eine besondere lex Cornelia darüber gab und daß sie das Servilische Gesetz im we- sentlichen ausgenommen hatte. Was sich aus den Verrinen ergibt, beruhte auf die- sem Gesetze, s. Halm Einleitung S. 7, 8 n. 11. — 6) Wichtigere Fälle — exire de provincia, educere exercitum, bellum sua sponte gerere, in regnum iniussu populi Romani aut senatus accedere — als in der 1. Cornelia enthalten, beweist Cic. in Pis. 21, 50, und die in Verr. lib. 15, 12 und pr. Cluent. 35, 97 berührten müßen wol auch in derselben gestanden haben. Die Ausdehnung des Begriffs s. Cic. ad Farn. Iii 11, 2 u. vgl. Drum. Ii 487. — 7) Inst. Iv 18, 5. Cie. pr. Cluent. 54, 148. Daß dieser Gerichtshof über Tödungen aller Art zu richten hatte, s. Osenbrüggen Einl. zu Cic. pr. Rose. Am. S. 22 f. — 8)- Cic. in Verr. 1. 1 42, 108. - 9) Cic. a. a. O. de nat. De. Iii 30, 74. Inst. Iv 18, 17.
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